Entsorgung

Entsorgung Lampen & Batterien

Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Durch den Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir dazu verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Als Verbraucher sind Sie nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dazu verpflichtet ausgediente Leuchten und Leuchtmittel fachgerecht und ordnungsgemäß zu entsorgen. Demnach dürfen, mit der Ausnahme von Glühlampen und Halogenlampen,

  • Lampen und Leuchten
  • Kompaktleuchtstofflampen mit oder ohne Vorschaltgerät
  • Energiesparlampen
  • Leuchtstofflampen (Leuchtstoffröhren)
  • Entladungslampen (u.a. Metalldampflampen)
  • LED-Lampen

nicht in dem Hausmüll entsorgt werden.

Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Ihre Altgeräte können Sie bei Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den vom Hersteller oder Vertreiber im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Im Onlineverzeichnis der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register finden Sie Sammel- und Rücknahmestellen, bei denen Sie ihre Altgeräte fachgerecht entsorgen können. Zum Onlineverzeichnis: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen

 

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne mit Rädern nach Anlage 3 des ElektroG weist Sie als Verbraucher darauf hin, Ihr Elektro- oder Elektronikgerät nach Gebrauch getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall, besonders vom Hausmüll, zu entsorgen. Enthalten Ihre Altgeräte Altbatterien oder Altakkumulatoren, die von Ihrem Altgerät getrennt werden können, sind diese vom Altgerät zu entfernen und getrennt abzugeben. Altbatterien und Altakkumulatoren dürfen ebenfalls nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Mehr Informationen finden Sie unter Entsorgung von Batterien.

 

Entsorgung von Batterien und Akkus

Wir sind dazu verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Als Verbraucher sind Sie nach dem Batteriegesetz (BattG) gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus ordnungsgemäß zu entsorgen.

Batterien enthalten wertvolle und wiederverwertbare Werkstoffe, wie Zink, Eisen, Aluminium, Lithium und Silber. Zusätzlich können sie Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten. Diese können bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung der Umwelt und der Gesundheit schaden. Nur durch eine ordnungsgemäße Entsorgung und Lagerung von Batterien können eben genannte Schäden/Auswirkungen vermieden werden.

Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Batterien und Akkus können nach Gebrauch an den Verkäufer oder bei den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen unentgeltlich zurückgegeben werden. Folglich sind Altbatterien und Altakkumulatoren nicht in den Hausmüll zu entsorgen. Dies gilt für alle Batterien sowie Akkus, egal ob wieder aufladbar oder nicht, welche Form, Größe, Masse, stoffliche Zusammensetzung oder Verwendung sie haben. Bei Altgeräten in denen Batterien oder Akkus fest verbaut sind und somit nicht voneinander getrennt werden können, erfolgt die Rückgabe an eine Sammelstelle für Elektrogeräte.

 

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne mit Rädern weist Sie als Verbraucher darauf hin, Ihre Batterien und Akkus vom unsortierten Siedlungsabfall zu sammeln und zu entsorgen. Aufgrund ihres Schadstoffgehalts dürfen Batterien und Akkus nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Das Zeichen unter der durchgestrichenen Mülltonne zeigt Ihnen an, welche Schwermetalle Ihre Batterie bzw. Ihr Akku enthält und ist ausschlaggebend für die getrennte Entsorgung.

 

Unser Unternehmen ist bei den erforderlichen Stellen für die rechtskonforme Entsorgung registriert:

 

Stiftung EAR WEEE-Reg. Nr.  24544023

Verpackungsregister: DE4596858141459

 

Damit sorgt Die BOLD GmbH für eine umweltverträgliche Entsorgung gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).

 

 

Hinweis zur Abfallvermeidung

Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das www.bmu.de/PU77

 

 

Was tun, wenn die Energiesparlampe zu Bruch geht?

Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:

Die einzige Gefahr, mit gesundheitsschädlichem Quecksilber in Kontakt zu kommen, besteht dann, wenn eine Energiesparlampe zu Bruch geht. Damit Sie in diesem Fall mit möglichst wenig Quecksilber in Berührung kommen, beachten Sie bitte folgende Regeln:

Vorsicht - schneiden Sie sich nicht an den Glasscherben.

Benutzen Sie nicht den Staubsauger.

Nehmen Sie Bruchstücke vorsichtig mit einem angefeuchteten Papiertuch auf.

Verpacken Sie die Bruchstücke luftdicht in einer Plastiktüte oder einem Einmachglas und geben sie diese beim örtlichen Recyclinghof bzw. der örtlichen Schadstoffstelle ab.

Vermeiden Sie Hautkontakt und lüften Sie anschließend das Zimmer mindestens 20 bis 30 Minuten.